Sanierungsgebiete

Um städtebauliche Missstände zu beseitigen, wurden in der Stadt Roßleben-Wiehe Sanierungsgebiete geschaffen.

Mit den Sanierungsgebieten wird eine Voraussetzung erfüllt, um für die Umsetzung der Maßnahmen Städtebaufördermittel einzusetzen und private Investitionen erhöht steuerlich abzuschreiben.

Was bedeutet das für die Eigentümer im Sanierungsgebiet?

Es gibt einige Pflichten, die hier zu beachten sind, aber im Gegenzug auch Rechte und Vergünstigungen.

Pflichten: Anzeigepflicht für alle Baumaßnahmen an den äußeren Gebäudeteilen (z.B. Dach, Fassade, Fenster, Türen, Farbgestaltung) und Außenanlagen, Einholung einer „Sanierungsrechtlichen Genehmigung“ im Bauamt Roßleben-Wiehe vor Beginn der Baumaßnahme

Rechte: Kostenfreie Bauberatung durch Stadtverwaltung und Sanierungsbeauftragten, besondere steuerliche Vergünstigungen für Sanierungsaufwendungen nach § 7h und 10f Einkommenssteuergesetz (EStG) - bei Mietobjekten erhöhte Absetzung auf 12 Jahre mit 100%, bei Selbstnutzung erhöhte Absetzung auf 10 Jahre mit 90%. Vor Beginn der Maßnahme ist hierzu mit der Stadt eine vertragliche Vereinbarung (Modernisierungs-Vertrag) zu treffen. Der Vertrag ist die Grundlage für die Bescheinigung nach Fertigstellung für alle Ausgaben (z.B. Firmenleistungen und Material, Architektenhonorar und Materialkosten bei Eigenleistung) für die Steuererklärung.

Hinweise: Verfahren nach dem “Besonderen Städtebaurecht” ersetzen in keinem Fall ggf. notwendige bauordnungs- bzw. denkmalrechtliche Verfahren. Zuständig dafür ist die Untere Bauaufsicht bzw. die Denkmalbehörde beim Landratsamt. Auch im Sanierungsgebiet gilt die Thüringer Bauordnung (ThürBO). Zusätzlich ist im Sanierungsgebiet „Altstadt Wiehe“ das örtliche Baurecht der Stadt Roßleben-Wiehe (Gestaltungssatzung) zu beachten.

Bei Fragen gibt Ihnen Frau Kunze unter der Telefonnummer 034672 863-450 gerne Auskunft.