Barrierefreiheit

Hier finden Sie die Erklärung zur Barrierefreiheit dieser Internetseite.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die unter der www.rossleben-wiehe.de veröffentlichten Website. Als öffentliche Stelle sind wir bemüht, unsere Websites und mobilen Anwendungen barrierefrei zugänglich zu machen. Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus dem Thüringer Gesetz über den barrierefreien Zugang zu den Websites und
mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen (ThürBarrWebG) sowie der Thüringer-Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (ThürBITVO).

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer am 10.03.2025 von uns durchgeführten Bewertung. Aufgrund der Überprüfung weist die Website einige Ausnahmen auf und ist daher nur teilweise konform. Dennoch erfüllt sie die Mehrzahl der Anforderungen der relevanten Normen und technischen Spezifikationen. Im Besonderen müssen PDF-Dokumente sukzessive ersetz werden, da nicht alle den Anforderungen entsprechen. Das betrifft zum aktuellen Stand die meisten Dokumente auf dieser Seite.

Nicht barrierefreie Inhalte

PDF-Dateien auf dieser Seite sind zum Großteil nicht barrierefrei, da diese in der Vergangenheit aus Grafiken, nicht aus Text erstellt wurden. Für den Zugang zu barrierefreien Inhalten kontaktieren Sie uns bitte. Wir werden Ihnen die entsprechenden Dokumente zukommen lassen.

Barrieren melden: Kontakt zu uns bei Problemen mit der Barrierefreiheit

Sie möchten uns bestehende Barrieren in dieser Website mitteilen oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen? Für Ihre Rückmeldung sowie alle weiteren Informationen sprechen Sie unsere verantwortlichen Kontaktpersonen unter 034672 863-0 an.

Nutzen Sie auch unser Kontaktformular: https://www.rossleben-wiehe.de/verwaltung/kontakt.html

Durchsetzungsverfahren

Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie sich an die Durchsetzungsstelle in Thüringen wenden. Die Durchsetzungsstelle ist beim Thüringer Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen eingerichtet und hat die Aufgabe, bei Konflikten zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen in Thüringen eine außergerichtliche Streitbeilegung zu unterstützen. Das Durchsetzungsverfahren ist für Sie kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden. Weitere Informationen zum Durchsetzungsverfahren und den Möglichkeiten der Antragstellung erhalten Sie unter: http://www.thueringen.de/th10/bb.
Direkt kontaktieren können Sie die Durchsetzungsstelle unter vz_bmb@tmasgff.thueringen.de.