„OBK 2.2“ - Naturschutzverwaltung sorgt für aktuelle Daten über wertvolle Biotope

Offenland-Biotope im Kyffhäuserkreis werden neu kartiert

Meldung vom 15.02.2024

Mit dem Wort „Biotop“ werden in der Fachsprache von Ökologie und Naturschutz die gegenüber der Umge­bung abgrenzbaren Lebensgemeinschaften von Tieren und Pflanzen bezeichnet – der Begriff hat auch Eingang in die Umgangssprache gefunden, z. B. für den Teich als Biotop im Garten.

Um Informationen über die Verbreitung und die Gefährdung von Lebensräumen zu erheben und den Schutz wertvoller Biotope gewährleisten zu können, werden in allen Bundes­ländern die artenreichen oder seltenen Biotope kartiert. Dazu wer­den im Gelände alle aus Naturschutzsicht besonders wert­vollen Bereiche aufgesucht und ihre genaue Lage, ihr Artenbestand sowie weitere Infor­mationen erfasst. In Thüringen ist dies im Zeitraum 1996 – 2012 flächendeckend erfolgt.

Der Kyffhäuserkreis verdankt seinen Namen dem kleinsten Mittelgebirge Deutschlands, welches im Süden von bemerkenswerten Steppenrasen und Gipskarst umgeben ist. Auch die Hainleite ist mit ihren Kalkstandorten reich an Trockenrasen und anderen Trockenbiotopen. Die Höhenzüge von Windleite und Hoher Schrecke sind dagegen von Buntsandstein aufgebaut; herausragend ist hier der Bottendorfer Hügel mit erzhaltigen Standorten. Verbreitet sind im ganzen Landkreis Streuobstwiesen zu finden. Weniger reichhaltig sind dagegen die intensiv landwirtschaftlich genutzten Böden im Thüringer Becken. Eine Besonderheit der Helme-Unstrut-Niederung sind natürliche Vorkommen von Salzstellen. Die Gesamtfläche an geschützten Biotopen beläuft sich im Landkreis auf 4,4 %.

In den letzten Jahren sind die Anforderungen an die Genauigkeit solcher Kartierungen etwa im Bereich der landwirtschaftlichen Förderung oder der Umsetzung der Naturschutzrichtlinien der EU deutlich gestiegen. Aufgrund der in der Landschaft ständig stattfindenden Veränderungen, sind die ältesten der vorliegenden Daten inzwischen, nach teils über zwanzig Jahren, nicht mehr durchgängig aktuell.

Aus diesem Grund erfolgt im Kyffhäuserkreis und anderen Landkreisen von 2024 bis 2027 im Auftrag der obersten Naturschutz­be­hörde und durch das Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz (TLUBN) eine Aktualisierung der Biotopdaten. Für die Kartierung selbst sind Planungsbüros beauftragt. Die mit der unteren Naturschutzbehörde im Landrats­amt abgestimmten Arbeiten werden im Gelände von fach­kundigen Kartierern durchgeführt. 

Erfasst werden nicht alle Flächen, sondern nur ausgewählte Biotope bzw. Lebensräume. Konkret sind dies die gesetzlich geschützten Biotope nach § 30 Absatz 7 Bundesnaturschutzgesetz in Verbindung mit § 15 Absatz 1 Thüringer Natur­schutz­gesetz sowie die Lebensraumtypen nach Anhang I der „Richtlinie 92/43/EWG zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wild lebenden Tiere und Pflanzen“ (FFH-Richtlinie).

Grundsätzlich beschränkt sich die Kartierung auf die Ortslagen (ohne Bebauung und Hausgärten) und das Offenland bzw. die Agrarlandschaft. Die Waldbiotope werden durch die Forstverwaltung erfasst. Da einzelne zu erfassende Offenland-Biotope/-Lebensraumtypen auch im Wald vor­kommen (z. B. Bäche, Teiche, Felsen u. ä.), sind trotzdem Begehungen von Waldflächen erforderlich.

Betreten von Grundstücken

Um die Kartierung durchführen zu können, ist teils das Betreten von Grundstücken außerhalb von Wegen durch die Kartierer erforderlich. Rechtliche Grundlage ist hier § 30 Abs. 1 des Thüringer Naturschutzgesetzes: „Die Bediensteten der Naturschutzbehörden, der Naturschutzfachbehörde […] sowie die, die von ihnen beauftragt […] wurden, […] sind berechtigt, zur Erfüllung ihrer Aufgaben Grundstücke mit Ausnahme von Wohngebäuden zu betreten. Sie haben sich auf Verlangen zu legitimieren.“

Die Kartierer können ihre Tätigkeit und Beauftragung durch eine vom TLUBN ausgestellte Bescheinigung belegen.

Weitere Informationen zu Biotopen

Mehr Informationen über die Biotopkartierung erhalten Sie auf der Internetseite des Thüringer Landesamtes für Umwelt, Bergbau und Naturschutz unter http://www.thueringen.de/th8/tlug/umweltthemen/naturschutz/biotopschutz/index.aspx

 

 

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